P-Konto Bescheinigung gemäß § 903 Abs. 1 ZPO über die gemäß §§ 902 und 904 ZPO von der Pfändung nicht erfassten Beträge auf einem Pfändungsschutzkonto anfordern und Freibetrag erhöhen - Gültig für alle Banken und Sparkassen
P-Konto bei der Postbank einrichten und Freibetrag erhöhen lassen
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Erhebungsbogen zum Pfändungsschutz (P-Konto) und zur Verfahrensdokumentation
Ausfüllhinweise. P Konto Bescheinigung nach 850k Abs. 5 ZPO - PDF Kostenfreier Download